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Autor Thema: Recht am Bild  (Gelesen 9431 mal)
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Heiko
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Nu gugge ma...


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« am: 05. Januar 2012, 14:03:56 »

http://www.rechtambild.de/

Diese Seite sollte sich jeder Fotograf als Lesezeichen abspeichern, denn hier lauern etliche Fallstricke, welche für einen Hobbyfotografen oft nicht erkennbar sind. Insbesondere wenn Bilder online gezeigt (also veröffentlicht) werden sollen, gibt es einiges zu beachten.

Download-Tipp:
Interessant ist hier auch das "Handbuch für Fotografen", welches kostenlos als PDF zum Download verfügbar ist.
« Letzte Änderung: 05. Januar 2012, 14:26:14 von Heiko » Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
Chris B.
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2012, 14:58:42 »

Jep,
ich kenne die Site und kann Heiko nur recht geben.
Besonders das VÖ von Personen .... lieber einen Modelvertrag machen.
Den gibt es dort auch zum DL.

Gruss
Chris
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Mirko
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« Antworten #2 am: 05. Januar 2012, 15:45:00 »

Sehr informative Seite. Danke für den Linktipp  Na dann Prost
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Gruß Mirko
Pady
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« Antworten #3 am: 05. Januar 2012, 19:29:46 »


Hallo Heiko,
das finde ich doch eine gute Sache, denn mit dem Recht, Pflicht und Gesetzte beschäftigt sich ja kaum einer wenn er eine Kamera in die Finger nimmt.
Danke für die tolle Info. Jeder hier sollte sich dieses PDF auf den Rechner holen und wenigstens einmal durchlesen.

@Chris:  ich habe nirgends wo ein Download für Verträge gefunden. Kannst du hinsichtlich noch genauer werden oder gar ein Link setzen? Danke.

Gruss Pady
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Mirko
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« Antworten #4 am: 05. Januar 2012, 19:50:11 »

Hier bekommt man einen Model Release Vertrag per PDF: http://www.panthermedia.net/pages/cms/cmstool/downloads/PM_modelrelease_de.pdf  genau
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Gruß Mirko
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Gast
« Antworten #5 am: 05. Januar 2012, 20:34:36 »

Heiko, ich kenne die Seite auch, aber trotzdem, danke!


« Letzte Änderung: 06. Januar 2012, 23:25:18 von Pady » Gespeichert
rakl
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« Antworten #6 am: 07. Januar 2012, 13:22:30 »

Danke für den Link.
Muß mal auf der Seite stöbern.
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hermann
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« Antworten #7 am: 13. Januar 2012, 18:47:17 »

sehr sehr interessant und eigentlich für jeden Pflichtlektüre   dafur

VG Hermann
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VG Hermann
Chris B.
Gast
« Antworten #8 am: 13. Januar 2012, 19:07:03 »


Hallo Heiko,
das finde ich doch eine gute Sache, denn mit dem Recht, Pflicht und Gesetzte beschäftigt sich ja kaum einer wenn er eine Kamera in die Finger nimmt.
Danke für die tolle Info. Jeder hier sollte sich dieses PDF auf den Rechner holen und wenigstens einmal durchlesen.

@Chris:  ich habe nirgends wo ein Download für Verträge gefunden. Kannst du hinsichtlich noch genauer werden oder gar ein Link setzen? Danke.

Gruss Pady

Hey Pady,

habe gerade noch mal auf die Site gesehen und auch keinen DL mehr gefunden.
Es gab aber mal einen.
Ich habe meinen Model-Vertrag anhand des Musters geschrieben.
Nun ist es weg. Schade.
Muss mal meine Festplatte durchforsten, ob ich das Orig. noch habe.

Ansonsten hat Mirko ja schon noch einen Link eingestellt.

Gruss
Chris
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Chris B.
Gast
« Antworten #9 am: 13. Januar 2012, 19:19:47 »

Hier ein weiteres Muster für einen Model-Vertrag

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf

Gruss
Chris
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Nicca
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« Antworten #10 am: 14. Januar 2012, 11:47:13 »

Auch ich danke für die wertvollen Infos (beziehungsweise Links)
und doch würde mich interessieren
ob die "gesetzliche Grundlage" zu Recht am Bild
in der Schweiz genau gleich ist ?

Oder gibt es da (trotz Nachbarschaft) gravierende unterschiede ?

Liebe Grüsse Lou



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Chris B.
Gast
« Antworten #11 am: 15. Januar 2012, 10:22:47 »

Auch ich danke für die wertvollen Infos (beziehungsweise Links)
und doch würde mich interessieren
ob die "gesetzliche Grundlage" zu Recht am Bild
in der Schweiz genau gleich ist ?

Oder gibt es da (trotz Nachbarschaft) gravierende unterschiede ?

Liebe Grüsse Lou

Hallo Lou, ich habe etwas recherchiert und keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Recht gefunden.
Dennoch möchte ich meine Hand dafür nicht in Feuer legen.
Im Gegensatz zu Frankreich und Belgien hat die Schweiz aber genau wie Deutschland die Panoramafreiheit.
So habe ich es zumindest mal im Netz gelesen.

Gruss
Chris
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Chris B.
Gast
« Antworten #12 am: 15. Januar 2012, 10:27:35 »

Und gleich noch eine Frage, die hier gut mit rein passt.

Den meisten hier ist ja die Panoramafreiheit ein Begriff.
Ich stehe also im öffentlichen Raum und knipse ein Foto.
Bingo. Ich darf es veröffentlichen.
Aber ...was, wenn sich auf dem Foto ein Markenzeichen befindet Huch?
Darüber habe ich unterschiedliche Ansichten im Netz gefunden.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das z.B. eine Preistafel einer Tankstelle unter die Panoramafreiheit fällt.
Auch wenn diese Tafel Hauptbestandteil des Fotos ist.
Oder sehe ich das falsch?

Gruss
Chris
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Chris B.
Gast
« Antworten #13 am: 20. Januar 2012, 06:52:58 »

Und gleich noch eine Frage, die hier gut mit rein passt.

Den meisten hier ist ja die Panoramafreiheit ein Begriff.
Ich stehe also im öffentlichen Raum und knipse ein Foto.
Bingo. Ich darf es veröffentlichen.
Aber ...was, wenn sich auf dem Foto ein Markenzeichen befindet Huch?
Darüber habe ich unterschiedliche Ansichten im Netz gefunden.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das z.B. eine Preistafel einer Tankstelle unter die Panoramafreiheit fällt.
Auch wenn diese Tafel Hauptbestandteil des Fotos ist.
Oder sehe ich das falsch?

Gruss
Chris

Moin moin,

ist die Frage von mir nur unter gegangen, oder will sich niemand von Euch festlegen?

Gruss
Chris
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Heiko
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Nu gugge ma...


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« Antworten #14 am: 20. Januar 2012, 07:40:51 »

Und gleich noch eine Frage, die hier gut mit rein passt.

Den meisten hier ist ja die Panoramafreiheit ein Begriff.
Ich stehe also im öffentlichen Raum und knipse ein Foto.
Bingo. Ich darf es veröffentlichen.
Aber ...was, wenn sich auf dem Foto ein Markenzeichen befindet Huch?
Darüber habe ich unterschiedliche Ansichten im Netz gefunden.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das z.B. eine Preistafel einer Tankstelle unter die Panoramafreiheit fällt.
Auch wenn diese Tafel Hauptbestandteil des Fotos ist.
Oder sehe ich das falsch?

Gruss
Chris

Moin moin,

ist die Frage von mir nur unter gegangen, oder will sich niemand von Euch festlegen?

Gruss
Chris

Naja Chris, mit einer kleinen Suche bei Google nach "recht am bild markenzeichen" hättest Du sofort das hier gefunden:
http://www.rechtambild.de/2011/04/zur-verletzung-von-markenrechten-durch-die-verwendung-von-fotografien/

Daraus ergibt sich, dass die Verwendung eines Markenzeichens u.U. zulässig ist:
Zitat von: rechtambild.de
Es kommt somit auf eine Verwendung der Abbildung im geschäftlichen Verkehr an. Werden auf der privaten Website Bilder veröffentlicht, kommt keine Markenrechtsverletzung in Betracht, da es sich eben nicht um eine geschäftsmäßige Verwendung handelt.

Allerdings kann es neben Markenrechten auch noch Urheberrechte geben, bei denen - egal ob privat oder geschäftlich genutzt - eine Veröffentlichung Schutzrechte verletzt.

Zwinkernd

Zitat von: Chris B.
Den meisten hier ist ja die Panoramafreiheit ein Begriff.
Ich stehe also im öffentlichen Raum und knipse ein Foto.
Bingo. Ich darf es veröffentlichen.

Falsch! Panoramafreiheit heißt nicht, dass Du alles, was du aufgenommen hast, auch veröffentlicht werden darf. Sprechen nämlich andere Rechte dagegen (Urheberrecht wie im Falle des nächtlichen Eifelturmes, oder das Recht am eigenen Bild wenn Personen erkennbar aus der Menge hervorstechen), kannste dir die Panoramafreiheit "ans Knie nageln" Smiley Und dann kommt noch dazu, dass es die Panoramafreiheit - so wie in Deutschland bekannt - nicht in jedem Land gibt.


Und weil wir hier ein öffentliches Forum sind, noch schnell der Hinweis, dass ich hiermit keine Rechtsberatung leisten kann und will. Smiley
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LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
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