Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Neues Datenschutzgesetzt 2018  (Gelesen 4522 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
ria
Jr. Member
**
Offline Offline

Beiträge: 76



« am: 03. Mai 2018, 11:43:07 »

Habt ihr Euch eigentlich schon Gedanken über ds neue Datenschutzgesetzt der EU gemacht, welches am 25. Mai 2018 in Kraft tritt.
Hier gibt es leider auch Einschränkungen für uns Fotografen.

Ich verlinke hier mal, weil das Thema einfach zu komplex ist und es wohl jeder in Ruhe selbst lesen sollte

https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/

Desweiteren ein Link zu einer Online Petition die zur Nachbesserung aufruft:

https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Gruß Elke
Gespeichert
Klaus
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 1.261



WWW
« Antworten #1 am: 03. Mai 2018, 17:12:24 »

als wenn es nicht wichtigeres gäbe
Facebook und Co. bauen den Scheiß und
wir Hobbyfotografen sollen es auslöffeln.
Ich habe mal ein paar Kommentare darunter
gelesen. Heftig !!
Soll ich meine Homepage jetzt schließen??
Ich überlege ernsthaft  Ärgerlich
 FS-4-ever
Gespeichert

Humor ist der Knopf, der verhindert, dass einem der Kragen platzt !
Heiko
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 3.656


Nu gugge ma...


WWW
« Antworten #2 am: 03. Mai 2018, 19:46:16 »

Ich bin da noch etwas skeptisch, ob da die DSGVO richtig interpretiert wird. Auch für Onlinehändler wurde die DSGVO oft als monströses, geschäftsvernichtendes Machwerk dargestellt und jetzt, da ich gerade meine Rechtstexte entsprechend angepaßt habe, muß ich feststellen, dass sich soviel gar nicht ändert. Ok, Kunden haben ein Auskunftsrecht und können der Datenverarbeitung widersprechend, aber das war vorher auch so. Zumindest im Onlinehandel bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass da mal wieder viel Wind um fast nichts gemacht wurde.  Zwinkernd
Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
saxon
Full Member
***
Offline Offline

Beiträge: 112


« Antworten #3 am: 03. Mai 2018, 21:14:59 »

Denke nicht das sich das durchsetzten lässt, den gerade FB oder wie die alle sich nennen sind voll mit Bildern. Dort müsste erst mal eine große Löschaktion stattfinden.
Das Deutschland wieder mal nichts macht ist auch typisch, mich betrifft es ja weniger weil die Federviecher und Flattermänner schlecht klagen können.
Ist mal alles wieder sehr übertrieben was Private dürfen und was nicht, aber Staat darf das dann alles und auch unserer Daten verkaufen.
Alle Galerien müssten ja rückwirkend zu jedem Gesicht eine schriftliche Einwilligung einholen, stellt euch das mal bei der großen FC vor, Millionen Bilder.

Gruß Peter
Gespeichert
Klaus
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 1.261



WWW
« Antworten #4 am: 08. Mai 2018, 18:01:54 »

bin ja gespannt wann die ersten Abmahnungen
veröffentlicht werden. Die Anwälte
haben da auf jeden Fall ne Menge zu tun wenn
es sich wirklich duchsetzen sollte.
>Whats App und Facebook und wie sie alle heißen
hätten da einiges auzuarbeiten.
Schau mer mal wie sich die ganze Sache entwickelt

Grüße Klaus
Gespeichert

Humor ist der Knopf, der verhindert, dass einem der Kragen platzt !
Heiko
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 3.656


Nu gugge ma...


WWW
« Antworten #5 am: 09. Mai 2018, 00:14:11 »

Na nicht nur WhatsApp & Co Klaus. Praktisch jede Art von Reisereportage etc. mit Personen als Beiwerk wären passé. Da denke ich schon, dass es hier noch zu einer Korrektur bzw. Auslegung der DSGVO durch Gerichte kommen wird. Schlimmer sehe ich den bürokratischen Aufwand für direkt abgelichtete Personen an. Wenn das als Personendaten ausgelegt wird, dann hat der Fotograf jede Menge Arbeit, nicht nur mit fotografieren. Auskunftsrecht, Recht auf Löschen usw.

Andererseits... wenn ich daran denke, dass die Fotografen, die damals Schulen und Kitas mit den Fotomappen beglückt haben, mir nie Negative ausgehändigt haben, wäre ich schon dafür, wenn diese Datenhaltung reglementiert wird.

Jedenfalls bin ich gespannt, was daraus wird und ob und wie Berufsverbände auf die Barrikaden gehen.
Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
Ruhri-Fotos
Gast
« Antworten #6 am: 09. Mai 2018, 15:10:42 »

Na dann wäre es schon mal gut ihr löscht mein heutiges Foto wieder Huch

Glück auf
Udo
Gespeichert
Babs
Sr. Member
****
Offline Offline

Beiträge: 461


Kommt Zeit kommt Rat !!!


« Antworten #7 am: 09. Mai 2018, 16:45:28 »

Da erkennt man doch nix   Ich war das nicht....
Gespeichert

Fotografieren ist wie schreiben mit Licht, wie musizieren mit Farbtönen, wie malen mit Zeit und sehen mit Liebe!♥!
Pille
Newbie
*
Offline Offline

Beiträge: 7


« Antworten #8 am: 23. Mai 2018, 11:47:52 »

Zunächst einmal danke Elke, dass Du dieses Thema hier ansprichst. Sowohl beruflich wie auch privat muss ich mich darum kümmern, soviel steht fest. Und, wer eine (auch private) Homepage betreibt, muss sich in jedem Fall auch kümmern. Einfach zu sagen, "ich denke nicht, dass sich das durchsetzen lässt" kann sich in dem Moment, wo einer der Abmahnungsindustriellen ein Homepage gefunden hat, auf der keine AKTUELLE Datenschutzerklärung zu finden ist, als relativ teuer herausstellen. Diese Datenschutzerklärung muss übrigens von jeder Unterseite aus "anklickbar" sein.

Die Frage, welchen Inhalt diese Erklärung mind. haben muss, ist allerdings wieder so eine Frage, über die man kaum eine belastbare Antwort bekommt. Von daher wäre ich geneigt, mir eine Datenschutzerklärung einer jener Seiten einfach zu kopieren, die für uns und andere die ganze Thematik erklären und (scheinbar) mehr wissen. Beispielsweise der Link von Elke im Eingangspost .......................

Wie sehr Ihr das?
Gespeichert
Heiko
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 3.656


Nu gugge ma...


WWW
« Antworten #9 am: 23. Mai 2018, 16:10:40 »

Hi Pille,

die "Datenschutzerklärung einer jener Seiten einfach zu kopieren" ist eine ganz schlechte Idee.
Ich kenne aktuell keinen Anbieter von Rechtstexten, die eine Datenschutzerklärung gemäß der neuen DSGVO kostenfrei anbieten, so wie das vorher der Fall war. Da das Thema auch für Experten sehr komplex ist, kostet die Absicherung in der Regel immer Geld. So verlangen z.B. die Macher von erecht24, die bislang eben eine kostenfreie Datenschutzerklärung angeboten haben, aktuell 14,90 € monatlich für das kleinste Schutzpaket. Auf den Rechtstexten ist dann ein Urheberrecht drauf, was letztlich beim einfach "wegkopieren" auch teuer werden kann. Zumal es ja nicht mit der Datenschutzerklärung allein gemacht ist. Da gibt es Dokumentationspflichten und Verfahrensweisen zu beachten. Und man kennt das ja aus der Vergangenheit: ein paar Werbebanner auf die Webseite gepackt, um über Google ein paar Cent dazuzuverdienen und schwupps wird man von den Behörden als gewerblich betrachtet.

Ich bin hier momentan auch bissel ratlos und habe heute schonmal 3 Webseiten von selbstständigen Freunden vom Netz genommen.

Ich selbst bin über meine Anwaltskanzlei gut abgesichert und rechtlich auf dem aktuellen Stand - aber ich zahle da ja auch dafür. Allerdings ist es auch hier so: Ich habe ein Nutzungsrecht, solange ich mein Abo bezahle. Und da man mittels Google ja recht einfach nach Textpassagen suchen kann, würde ich mir - wie oben schon gesagt - das kopieren verkneifen.


Im Übrigen muß ich meine anfänglich sorglose Meinung über die DSGVO auch ein wenig revidieren. Sicher ist oftmals ein wenig Panikmache dabei, aber als ich heute in einer Zeitung lesen mußte, dass diese ab 25.5. keine Geburtstagsgrüße etc. mehr abdrucken werden, da eben für die Speicherung und Veröffentlichung dieser Daten die Einwilligung des Jubilars notwendig wäre, mußte ich schon etwas schlucken.

Hier mal ein interessanter Artikel dazu: https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/der-buerger-als-feind-wie-bruessel-und-berlin-mit-der-dsgvo-politik-machen/
Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
MichaelH
Newbie
*
Offline Offline

Beiträge: 27


« Antworten #10 am: 24. Mai 2018, 16:56:49 »

Ich hab jetzt mal online unterschrieben. dafur
Denke es wird noch viel Trara deswegen geben.
Ein Freund von mir hat heute sein Fotoforum abgedreht aufgrund der DSGVO, schade eigentlich.

Mittlerweile kennen mich ja schon einige in der Szene und freuen sich wenn ich auftauche da sie meine Bilder kennen und auch besitzen.
Aber ich selbst hab ja auch das Problem mit meinen Ritterbildern.
Zu 90% hab ich nur mündliche Zustimmungen das ich sie zeigen darf.( bis auf ein paar Mails)
Die anderen 10% touren irgendwo in der Slowakei herum.

Erst letztens in Hainburg hab ich einen Darsteller wieder aus der Slowakei getroffen den ich vor ca.1 Jahr fotografiert habe.
Habe ihm seine Bilder auf meinem Handy gezeigt und er war erstaunt darüber.
Hab sie ihm dann gemailt und er sagte zu mir "ja kannst du zeigen, gute Werbung für uns".

Aber theoretisch hätte er mir einen Zettel unterschreiben müssen  das ich zeigen darf.
Und wenn er morgen dann anderer Ansicht ist und es nimmer will, muß ich löööööschen.
Wird bestimmt noch interessant das Trara um das tolle DSGVO
Mal sehen wie es weiter geht
LG Ritterseppl Zwinkernd
Gespeichert
Klaus
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 1.261



WWW
« Antworten #11 am: 27. Mai 2018, 09:27:14 »

Hatte meine Homepage auch vorübergehend deaktiviert
bis ich dann den Link ( www.fachanwalt.de ) gefunden habe.
Den kostenlosen Disclaimer habe ich in meine Homepage
eingebunden.
Das sollte für private Homepages reichen.
Ab sofort bin ich auch wieder mit meiner Homepage online Zwinkernd

bis dann ---  euer Klaus
« Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 09:29:00 von Klaus » Gespeichert

Humor ist der Knopf, der verhindert, dass einem der Kragen platzt !
Heiko
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 3.656


Nu gugge ma...


WWW
« Antworten #12 am: 27. Mai 2018, 14:54:26 »

Hmmm.... Der Disclaimer von fachanwalt.de hat mit der DSGVO und deren Informationspflichten aber nichts zu tun.  Schlechte Idee.
Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
Ruhrie
Newbie
*
Offline Offline

Beiträge: 2


« Antworten #13 am: 10. Juni 2018, 20:26:07 »

Ich halte mich da an die jüngste Information aus dem BMI (D-Bundesministerium des Innern). Die klärt zumindest, dass das KUG, das seit mehr als 100 Jahren gilt, auch für Fotografen weiterhin gültig ist.

Hier der Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/datenschutzgrundvo-liste.html
Gespeichert
Heiko
Administrator
Hero Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 3.656


Nu gugge ma...


WWW
« Antworten #14 am: 10. Juni 2018, 22:13:09 »

Sich an Empfehlungen eines Ministeriums zu halten, kann aber auch mal nach hinten losgehen, wie seinerzeit das Dilemma mit der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Musterwiderrufsbelehrung gezeigt hat. Wer die damals verwendete, konnte abgemahnt werden.

Und um auf das Fotorecht zurückzukommen, das KUG ist nationales Recht und steht hinter der DSGVO als europäisches Recht zurück. Hier hat der Gesetzgeber offensichtlich versäumt, das zu ändern, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre.

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3/

Auch interessant:
https://youtu.be/9RZD0_5AiuQ

Es wird wohl am Ende auf erste Urteile ankommen, wenn die richterliche Sicht klar ist.
Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Gehe zu: