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Autor Thema: Die Rechtslage der "Street Fotografie"  (Gelesen 21645 mal)
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Pady
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« am: 07. April 2013, 12:19:17 »



Die Strassenfotografie - auch Street Fotografie genannt, ist ein immerwährender und beliebter Foto-Spielplatz für sehr viele Menschen - Tendenz steigend.
Wer hat in unserer Zeit noch kein Handy mit Kamera auf sich und knipst immerwährend drauf los, und das meist ohne Ende? Im unserem Jahrhundert produziert man schneller ein Foto, als man ein Dokument faxt. Die Bilderflut ist im digitalen Zeitalter kaum noch überschau- und kontrollierbar. Doch gibt es von Land zu Land für den Bereich "Street-" "Portraits-" oder "Poeple-Fotografie" Regeln und Gesetze, welche man für sich studieren und im Hintergrund speichern sollte. Die Gesetzgebungen für den Bereich Fotografie drehen zwar gewaltig gegen Windmühlen, doch im Ernstfall und Fehlverhalten (bei Klagen) kommen sie doch zu tragen. Von Land zu Land gibt es leichte Abweichung was das "Persönlichkeitsrecht" oder "Recht am eigenen Bild" beinhaltet. Auch die Gesetzgebung hier in der Schweiz weicht leicht vom Deutschen Recht ab.

Was die Schweizerische Rechtslage betrifft, so hat die Eidgenossenschaft es so niedergeschrieben:
https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00627/01167/index.html?lang=de

Für Deutschalnd eine etwas verständlichere Textur, was auch ein "Normalverbraucher" versteht.
Herausgeben "Martin Gommel" : http://www.kwerfeldein.de/2012/02/27/strasenfotografie-recht-eine-kritische-auseinandersetzung/]http://kwerfeldein.de/2012/02/27/strasenfotografie-recht-eine-kritische-auseinandersetzung/


Abgesehen von all dem obigen genanten Rechts-Wirrwarr, was für Laien wie uns, fast nicht nachvollziehbar ist, geht es hier in diesem Beitrag weniger darum ob man was richtig oder falsches tut, viel mehr doch, dass man weiß, WAS und DASS man es tut. Meine persönliche Devise und Einstellung zur Street-Fotografie ist daher die: ich verwende den gesunden Menschenverstand und halte mir stets vor Augen, dass es Gesetze gibt die die Person gegenüber schützt. Da mir aber auch bewusst ist dass nicht immer alle Gesetzte eingehalten werden können, so achte und höre ich wenigstens auf mein Gewissen das sagt: kein Mensch den ich zu Bild bringe fühlt sich durch mich belästigt, bedrängt, negativ beobachtet. Wer ein Foto gelöscht haben will, dem komme ich ohne Wenn oder aber nach. Eine weitere persönliche Devise ist ein Zitat : "wo kein Kläger ist, gibt es auch kein Richter"  Also schaut auch immer schön darauf, dass auch hier bei fs kein Kläger Grund dafür findet, Klage anzustreben. Wir Admins der Fotosucht und ich als Seitenbetreiber, können keine Verantwortung übernehmen was Ihr hier an Street Fotografie zeigt.

Ich persönlich sehe es einwenig lockerer, ähnlich wie "Thomas Leuthard" der m.E. mit einem gesunder und vertretbare Einstellung an die Street-Fotografie geht.
Wie Du jedoch entscheidest, musst Du selbst für dich ausmachen. Du trägst auch die alleinige Verantwortung wie du mit deinen Fotomotiven umgehst. 
Wen es interessiert, hier "Thomas Leuthard" in einem Interview :

<a href="http://www.youtube.com/v/s2-5lEGy1nA" target="_blank">http://www.youtube.com/v/s2-5lEGy1nA</a>


Ich wünsche allen User stets gut Licht




« Letzte Änderung: 12. August 2017, 08:36:11 von Pady » Gespeichert
hermann
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« Antworten #1 am: 07. April 2013, 14:48:45 »

Hallo Pady,
das ist sehr Interessant ... diese Fotografie-sparte wollte ich schon immer vertiefen .... der Link ist auch gut, habe ich schon abgespeichert und werde diesen mir mal genauer anschauen. Daumen hoch
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VG Hermann
Heiko
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Nu gugge ma...


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« Antworten #2 am: 07. April 2013, 14:50:54 »

Interessantes Thema Pady, vor Allem, weil die Rechtslage doch oft und gerne übersehen wird. Da kann man gar nicht oft genug darauf hinweisen.

Zitat von: kwerfeldein.de
Was muss ich beachten, wenn ich “einfach so” Leute auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit fotografiere? Muss ich denjenigen immer fragen, ob ich ein Foto von ihm machen darf?
Die letzte Frage ist grundsätzlich mit “ja” zu beantworten. Ausgangspunkt ist hier §22 KUG. Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig.

Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des §22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.

Einen Freund von mir (von berufswegen Fotograf) hat es hier auch schon erwischt. Anwaltsschreiben wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Recht am eigenen Bild). Zum Glück hat sich das aufgeklärt, weil die klagende Person der tatsächlich Abgebildeten nur ähnlich sah und er belegen konnte, wer die Person auf dem Bild wirklich war.
Damit will ich sagen, es kann jeden unangenehm erwischen, der sich unbedarft an die Veröffentlichung solcher Bilder macht. Allzu leichtfertig sollte man da also nicht damit umgehen.

Wie sagte schon meine Oma: "Was ich selbst nicht mag, dass man mir tu', das füg' ich auch nicht anderen zu."  Daumen hoch
« Letzte Änderung: 07. April 2013, 14:58:36 von Heiko » Gespeichert

LG Heiko



"Wer Grün wählt, mag auch gelben Schnee!"
pano360
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« Antworten #3 am: 07. April 2013, 15:12:27 »

Wer die Möglichkeit hat, auf Foto-TV gibt es dazu einige interessante Beiträge, die heiß diskutiert und zum Teil heftig kritisiert wurden.

LG
Klaus
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Pady
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« Antworten #4 am: 07. April 2013, 15:19:55 »


Wer die Möglichkeit hat, auf Foto-TV gibt es dazu einige interessante Beiträge, die heiß diskutiert und zum Teil heftig kritisiert wurden.
LG. Klaus


Klaus, das ist eine ganz tolle Idee von dir und Foto-TV ist gut.
In so Fällen kannst du auch ruhig ein Link setzten. Ist ja kein externer Serverplatz mit Spam.

Link:  http://www.fototv.de/
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Biene
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« Antworten #5 am: 28. Januar 2014, 20:20:03 »

Das ist ein sehr wichtiges Thema. Ich achte sehr darauf, daß ich auf den Straßen niemanden mit drauf habe. In belebten Gegenden lasse ich es ganz sein. Manchmal warte ich halt ein wenig.
Auch bei Schaufenster von Geschäften bin ich sehr vorsichtig. Da gehe ich lieber rein und frage, ob ich fotografieren darf.
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LG Biene
Pille
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« Antworten #6 am: 10. August 2017, 12:45:09 »

Aus aktuellem Anlass, vielmehr aufgrund einer aktuellen Diskussion, greife ich das Thema noch einmal auf. Die Rechte am eigenen Bild gelten ja nicht nur im Bereich "street" und "people". Ich meine sogar, in dem Moment, wo ein Gesicht klar erkennbar ist, sollte man die Rechte erfragen/erbitten. Und gleiches gilt ja offenbar sogar für Gebäude und Häuser, die man fotografiert. Die Bildrechte liegen nämlich dann ausschließlich beim Hausbesitzer.

Ich bin in diesen Sachen i.d.T. oft verunsichert. Das Motto "wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter" ist ja soweit ok, nur, weiß man denn, ob nicht zu einem späteren Zeitpunkt wer seine Rechte "einklagt"? Selbst das Affenbild im Zoo ist geregelt, die Rechte hat der Zoo! Hier wiederum wäre der Zoo nur dämlich, diese Rechte einzuklagen, dann kommt nämlich keiner mehr. Dennoch, ein "Fotograf" hat mich vor Jahren einmal darauf hingewiesen, dass er der einzige ist, der Fotos "von bestimmten Tieren in einem bestimmten Zoo"  LOL veröffentlichen darf. Ihr seht, es geht auch kleinkariert. Im Letzten sind die Regeln zu Beginn des Zeitalters der digitalen Kameras schon arg verschärft worden. Und es gibt "Abmahnbüros" die leben davon, uns begeisterten Hobbyknipsern in die Reifen zu schießen.

Just my 2 Cents .....................


PS: Welch abartigen Formen das alles annehmen kann, könnt Ihr hier nachlesen.
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Lidschlag
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« Antworten #7 am: 10. August 2017, 14:29:36 »

Zitat
Die Bildrechte liegen nämlich dann ausschließlich beim Hausbesitzer.

Solange in Deutschland vom öffentlichen Raum aus ein Gebäude fotografiert wird, ist alles Ok, sieht man mal von den Sonderegelungen z.B. beim Eifelturm, dem Atomium etc. ab.
Dieses Recht nennt man Panoramafreiheit. Ausnahmen gibt es davon. Aber die kann man nachlesen.
Wenn man aber ein Gebäude im Innenraum oder auf erkennbarem Privatgrund fotografiert, befindet man sich auf privatem Grund. Dann greift der Wille des Besitzers. Nachfragen oder Fotoerlaubnis einholen, wäre dann die korrekte Verhaltensweise.

Artikel dazu:

https://www.rechtambild.de/2010/09/die-panoramafreiheit/

https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
« Letzte Änderung: 10. August 2017, 14:33:51 von Lidschlag » Gespeichert

Konstruktive Kritik an meinen Bildern ist erwünscht!
Meine Homepage: http://lidschlag.jimdo.com
Der Madeirablog: http://glimmerling.wordpress.com
sab.k
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« Antworten #8 am: 11. August 2017, 20:35:14 »

Ja Nachfragen ist manchmal besser ... Ich hatte das Schloss in Neuhardenberg fotografiert und wollte es bei Adobe Stock / Fotolia veröffentlichen, da dort auch solche Bilder schon angeboten wurden. Dann habe ich mich (zum Glück) doch nicht getraut und vorsichtshalber bei der Stiftung nachgefragt. Diese wiederum gab mir die Erlaubnis nicht, mit der Begründung die Bilder vom Schloss selbst vermarkten zu wollen. Auf diesem Wege machten sie allerdings ein gutes Angebot und kauften mir 4 meiner Bilder zur weiteren Verwendung ab. Hätte ganz schön schief gehen können.
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standaca
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Gut gesehen - schlimmer geht's nimmer


« Antworten #9 am: 12. August 2017, 15:04:42 »

Dennoch, ein "Fotograf" hat mich vor Jahren einmal darauf hingewiesen, dass er der einzige ist, der Fotos "von bestimmten Tieren in einem bestimmten Zoo"  LOL veröffentlichen darf. Ihr seht, es geht auch kleinkariert. Im Letzten sind die Regeln zu Beginn des Zeitalters der digitalen Kameras schon arg verschärft worden. Und es gibt "Abmahnbüros" die leben davon, uns begeisterten Hobbyknipsern in die Reifen zu schießen.
 

Naja, kleinkariert ist relativ: wenn Du davon leben mußt, siehst du das wahrscheinlich anders.
Ob ich das jetzt gut finde, steht auf einem anderen Blatt.  Smiley

Die Regeln sind seit über 100 Jahren die gleichen geblieben, nur die Art und Weise, wie man mit Bildern umgeht hat sich dramatisch verändert. Selbst vor 20 Jahren gab es noch keine DSLR oder gar Smartphones/Natels mit der darauf resultierenden Bilderflut. Heute verbieten Freibäder Kamera aller Art, damit das Recht am Bild der einzelnen Personen, insbesondere von Kindern, gewahrt bleibt.
In Kursen ist das erste, was ich anspreche, das Recht am Bild - da vielen die Problematik gar nicht klar ist. Vor allem junge Menschen reagieren hier völlig verständnislos, da sie ganz anders aufwachsen. Sie kennen es nicht anders.

Nur nur so ist es auch zu erklären, dass leider viele Leute in ein Konzert gehen, um es sich hinterher in erbärmlicher Qualität am Bildschirm anzusehen. Und der Künstler sieht statt Publikum Smartphones.

Gerade an öffentlichen Orten lohnt die Nachfrage immer. Manche nutzen das Potential auch zur Werbung. Als Beispiel denke ich hier an das Daimler-Museum in Stuttgart: hier ist Fotografieren (auch mit Stativ!) erlaubt und Veröffentlichen erwünscht.  Daumen hoch

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Lieber vorher dumm nachgefragt als hinterher dumm dagestanden
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