Ich habe es mir auch gespeichert, danke!
Weiss aber immer noch nicht so recht wie das mit Fotos von Kirchen-Innenansichten (Spätbarock) ist...oder habe ich es nicht richtig gelesen.
Kann mir dazu jemand was sagen? Ist das Veröffentlichen solcher Bilder erlaubt (nicht kommerziell)?
Geht das unter:
"Skulpturen, Denkmäler, Objekte, Installationen, Gartenlagen, Brunnen, Statuen und Gebäude können als „Werke der bildenden Künste“, bzw. als „Werke der Baukunst“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 UrhG urheberrechtlich geschützt sein. Sofern einem Werk der Genuss des urheberrechtlichen Schutzes zuteil wird, besteht dieser Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers."
LG jrmi