Und gleich noch eine Frage, die hier gut mit rein passt.
Den meisten hier ist ja die Panoramafreiheit ein Begriff.
Ich stehe also im öffentlichen Raum und knipse ein Foto.
Bingo. Ich darf es veröffentlichen.
Aber ...was, wenn sich auf dem Foto ein Markenzeichen befindet
?
Darüber habe ich unterschiedliche Ansichten im Netz gefunden.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, das z.B. eine Preistafel einer Tankstelle unter die Panoramafreiheit fällt.
Auch wenn diese Tafel Hauptbestandteil des Fotos ist.
Oder sehe ich das falsch?
Gruss
Chris
Moin moin,
ist die Frage von mir nur unter gegangen, oder will sich niemand von Euch festlegen?
Gruss
Chris
Naja Chris, mit einer kleinen Suche bei Google nach "recht am bild markenzeichen" hättest Du sofort das hier gefunden:
http://www.rechtambild.de/2011/04/zur-verletzung-von-markenrechten-durch-die-verwendung-von-fotografien/Daraus ergibt sich, dass die Verwendung eines Markenzeichens u.U. zulässig ist:
Es kommt somit auf eine Verwendung der Abbildung im geschäftlichen Verkehr an. Werden auf der privaten Website Bilder veröffentlicht, kommt keine Markenrechtsverletzung in Betracht, da es sich eben nicht um eine geschäftsmäßige Verwendung handelt.
Allerdings kann es neben Markenrechten auch noch Urheberrechte geben, bei denen - egal ob privat oder geschäftlich genutzt - eine Veröffentlichung Schutzrechte verletzt.
Den meisten hier ist ja die Panoramafreiheit ein Begriff.
Ich stehe also im öffentlichen Raum und knipse ein Foto.
Bingo. Ich darf es veröffentlichen.
Falsch! Panoramafreiheit heißt nicht, dass Du alles, was du aufgenommen hast, auch veröffentlicht werden darf. Sprechen nämlich andere Rechte dagegen (Urheberrecht wie im Falle des nächtlichen Eifelturmes, oder das Recht am eigenen Bild wenn Personen erkennbar aus der Menge hervorstechen), kannste dir die Panoramafreiheit "ans Knie nageln"
Und dann kommt noch dazu, dass es die Panoramafreiheit - so wie in Deutschland bekannt - nicht in jedem Land gibt.
Und weil wir hier ein öffentliches Forum sind, noch schnell der Hinweis, dass ich hiermit keine Rechtsberatung leisten kann und will.